Corona Hygiene Regeln

Grundsätzliches

AHA-Regeln:

Eigenverantwortliches Einhalten der AHA-Regeln, immer dann, wenn Personen aufeinandertreffen. Der Abstand von 1,50m muss bei Veranstaltungen zueinander möglich sein.

Kontaktbeschränkungen:

Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene Personen nicht zur Gesamtpersonenanzahl. Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Corona-Tests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

Vorherige Anmeldung zu Veranstaltungen:

Zu allen Veranstaltungen, auch zu den regelmäßigen Gruppenangeboten, muss sich rechtzeitig angemeldet werden (bis 1 Woche vor der Veranstaltung unter sttwho@stadtteiltreff-who.de) damit eine Überbelegung verhindert wird.

Registrierung:

Es müssen Registrierungen zur Kontaktnachverfolgung durchgeführt werden (die Formulare legt die Geschäftsstelle für die Gruppenverantwortlichen aus).

Im Innenraum Stadtteiltreff WHO

Zutrittsregeln:

Der Zutritt ist nicht erlaubt:
– Personen, die akute Symptome einer Corona-Infektion zeigen
– die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen

Erlaubte Personenzahl:

Im privaten oder öffentlichen Raum 10 Person aus bis zu 3 Haushalten.
Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt.
Zusätzlich dazu dürfen 5 Kinder bis einschließlich bis 13 Jahre aus 5 weiteren Haushalten dazu kommen.

Geimpft, Getestet, Genesen:

Die drei Gs müssen überprüft werden.

Desinfektion:

Ein Desinfektionsspender steht im Eingang bereit zur Händedesinfektion.

Lüftung:

An der Lichtschalterwand gibt es einen Schalter für die Abluftanlage. Zu Beginn der Stadtteiltreffnutzung wird diese eingeschaltet und bei Beendigung ausgeschaltet. Es wird regelmäßig gelüftet, möglichst alle 20 Minuten, indem die Eingangstüre und Fluchttüre geöffnet werden.

Bei Veranstaltungen im Freien:

AHA-Regeln:

Siehe oben bei Grundsätzlich.

Geimpft, Getestet, Genesen:

Wegfall der 3 Gs für Einrichtungen und Aktivitäten, sofern diese ausschließlich im Freien stattfinden/betrieben werden, z.B. Open-Air-Kulturveranstaltungen (Kino, Konzerte)

Erlaubte Personenzahl:

Veranstaltungen mit bis zu 750 Personen sind erlaubt

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